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Bitte die auf Dich zutreffenden Formulare ausdrucken und der/dem Dich anstellenden Gruppenorganisator zusenden.
WICHTIG: Das Arbeitspensum während des Semesters beträgt für Ausländer max. 15 h / Woche; während den Semesterferien 41 h / Woche (für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C gelten diese Regelungen nicht).
zusätzlich für alle Ausländer:
zusätzlich für Ausländer aus Drittstaaten und den neuen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern). (Für Bachelorstudenten: Ihr müsst mindestens sechs Monate vor Anstellungsbeginn in der Schweiz verbracht haben).
Bitte denkt daran: Falls die Verlängerung des Ausländerausweises in die Anstellungsperiode fällt, bitte vor dem Einreichen ans Kreisbüro eine Kopie vom Ausweis machen!
bei Änderung der Personalien (Wohn-, Zahladresse, Einbürgerung, usw.):
zusätzlich für alle Ausländer:
Fragen beantwortet dir Dein Gruppenorganisator gern.
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